Datenschutz
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung werden Ihre Daten hier benötigt und gespeichert. Hierzu ist es die gesetzlich normierte Pflicht, die Einzelheiten darzulegen, Ihre Einwilligung hierzu einzuholen und insbesondere über Ihre Rechte in diesem Zusammenhang zu infomieren. In der Rubrik Datenschutz erhalten Sie alle benötigten Informationen. Zudem finden Sie untenstehend nochmals das Dokument Datenschutzhinweise für Ihre Unterlagen zum Herunterladen.
Mandatserteilung
Die Beauftragung kommt zustande durch Annahme Ihrer Mandatsanfrage. Gerne nehmen Sie Kontakt per Telefon oder E-Mail auf; wir überlegen dann gemeinsam, ob es eines persönlichen ersten Beratungstermins bedarf oder ggf. der unmittelbar Bearbeitungsbeginn angezeigt ist und erst im weiteren Verlauf eine Besprechung sinnvoll erscheint.
Sie erhalten dann elektronisch eine Vollmacht übermittelt, die signiert zurück benötigt wird.
Für schnelle Abwicklung Ihrer Angelegenheiten kann nachstehend ein entsprechendes Vollmachtsformular heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass insbesondere in diesen Fällen das Mandatsverhältnis jedoch nicht mit der Übermittlung der Vollmacht beginnt, sondern erst mit der Annahme desselben durch entsprechende Erklärung von Rechtsanwalt Dreier.
Da eine derartige Mandatsbearbeitung als Fernabsatzvertrag zu qualifizieren ist, erhalten Sie für Ihre Unterlagen nachstehend eine Widerrufsbelehrung nebst einer Muster-Widerrufserklärung zum Download angeboten.
Verkehrsunfallabwicklung
Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und möchten Ihre Ansprüche geprüft und durchgesetzt wissen. Setzen Sie sich hierzu gerne mit uns in Verbindung. Um die Angelegenheit zu beschleunigen, können Sie gerne bereits die für Sie vorbereiteten Formulare (Vollmacht und Unfallfragebogen) ausfüllen und hier einreichen.
Familiensachen
In familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens sind regelmäßig Daten erforderlich, die Sie zur Beschleunigung der Mandatsaufnahme durch Ausfüllen des anliegenden Fragebogens Familienrecht einreichen können.
Soweit keine abweichende notarielle Vereinbarung geschlossen wurde, wird von Amts wegen in Ehescheidungsverfahren der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt, was den wechselseitigen Ausgleich der jeweiligen in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften meint. Einzelheiten erläutert Herr Dreier Ihnen im Gespräch. Für die Einholung der entsprechenden Auskünfte bei den Versorgungsträgern durch das Gericht ist das Ausfüllen des Fragebogens V10 erforderlich. Dieser ist unten hier bereits für Sie zum Download bereitgestellt.
Soweit ein Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt werden kann oder soll, wird Ihnen im Downloadbereich ein entsprechender Erfassungsbogen Zugewinnausgleich zur Verfügung gestellt.
Kosten (Prozesskostenrechner / Beratungshilfe)
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist regelmäßig mit Kosten verbunden, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Von den darin geregelten Gebühren darf aus berufsrechtlichen Gründen nicht nach unten abgewichen werden, vielmehr ist es in einigen Angelegenheiten mit einem geringen Streitwert erforderlich, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen, die die anwaltliche Tätigkeit nach tatsächlichem zeitlichem Aufwand vergütet. Der Stundensatz beträgt zurzeit 250,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
In jedem Falle erhalten Sie von Rechtsanwalt Dreier die Möglichkeit, erforderlichenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, die Ihren persönlichen und wirtschaftilchen Verhältnissen Rechnung trägt.
Zugleich werden Sie darauf hingewiesen, dass - bei Vorliegen engerer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse - die Möglichkeit der Beantragung von Prozess-/ bzw. Verfahrenskostenhilfe gegeben sein kann. Entsprechende Unterlagen werden hier bereits zum Download angeboten.
Rechtsanwalt Dreier gewährt für den Dortmunder Anwalt- und Notarverein (anodo) Rechtsberatung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger in den hierfür vorgesehenen Terminen in den Räumen des Amtsgerichts Dortmund. Darüber hinaus kann - soweit sich im Rahmen der Erstberatung entsprechender Bedarf ersichtlich wird - die Beratungshilfe auch nächträglich beantragt werden. Auch hierzu ist nachfolgend ein Link zu einem entsprechenden Formular zur Verfügung gestellt.