Gebühren
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist regelmäßig mit Kosten verbunden, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Von den darin geregelten Gebühren darf aus berufsrechtlichen Gründen nicht nach unten abgewichen werden, vielmehr ist es in einigen Angelegenheiten mit einem geringen Streitwert erforderlich, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen, die die anwaltliche Tätigkeit nach tatsächlichem zeitlichem Aufwand vergütet. Der Stundensatz beträgt zurzeit 250,00 Euro zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.
In jedem Falle erhalten Sie von Rechtsanwalt Dreier die Möglichkeit, erforderlichenfalls eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen, die Ihren persönlichen und wirtschaftilchen Verhältnissen Rechnung trägt.
Zugleich werden Sie darauf hingewiesen, dass - bei Vorliegen engerer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse - die Möglichkeit der Beantragung von Prozess-/ bzw. Verfahrenskostenhilfe gegeben sein kann.
Beratungshilfe
Rechtsanwalt Dreier gewährt für den Dortmunder Anwalt- und Notarverein (anodo) Rechtsberatung für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger in den hierfür vorgesehenen Terminen in den Räumen des Amtsgerichts Dortmund. Dies findet regelmäßig dienstags und freitags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr mit wechselnder anwaltlicher Besetzung statt.
Wir bitten Sie zur Meidung des Entstehens von nicht erstattungsfähigen Gebühren zunächst dieses Angebot anzunehmen. Alternativ könnten Sie bereits selbst unter Vorlage von Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse selbst einen sog. Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund einholen. Sobald Sie einen solchen erwirkt haben, können Sie gerne im Rahmen der bewilligten Beratungshilfe einen Beratungstermin vereinbaren.
Verfahrens-/ Prozesskostenhiilfe
Während die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdeckt, ist im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Möglichkeit gegeben, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, soweit Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen außerstande sind, die Kosten eines gebotenen Verfahrens aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Wir stellen Ihnen nachfolgend das amtliche Antragsformular zur Verfügung, das Sie uns dann ausgefüllt und unterschrieben hier durch den sicheren Dokumentenupload, per Mail oder postalisch übermitteln können.