Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit.
Da die Auseinandersetzungen in familienrechtlichen Anliegen oftmals emotional anspruchsvoll sind, empfehlen wir regelmäßig - neben der hier online möglichen Vorbereitung durch Bereitstellung der Informationen - die Durchführung eines Besprechungstermins.
Sollte lediglich eine einvernehmliche Ehescheidung durchgeführt werden, bei der Sie sich über die maßgeblichen Folgen bereits einig sind, kann dieser aber selbstverständlich entfallen.
Insbesondere bei der Durchführung eines Ehescheidungsverfahrens sind regelmäßig Daten erforderlich, die Sie zur Beschleunigung der Mandatsaufnahme durch Ausfüllen des anliegenden Fragebogens Familienrecht einreichen können.
Soweit keine abweichende notarielle Vereinbarung geschlossen wurde, wird von Amts wegen in Ehescheidungsverfahren der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt, was den wechselseitigen Ausgleich der jeweiligen in der Ehezeit erwirtschafteten Rentenanwartschaften meint. Einzelheiten erläutert Herr Dreier Ihnen im Gespräch. Für die Einholung der entsprechenden Auskünfte bei den Versorgungsträgern durch das Gericht ist das Ausfüllen des Fragebogens V10 erforderlich. Dieser ist unten hier bereits für Sie zum Download bereitgestellt.
Soweit ein Zugewinnausgleichsverfahren durchgeführt werden kann oder soll, wird Ihnen im Downloadbereich ein entsprechender Erfassungsbogen Zugewinnausgleich zur Verfügung gestellt.
Für das Ehescheidungsverfahren wird neben der Vollmacht auch Ihre Eheurkunde benötigt. Diese können Sie über das sichere Dokumentenportal eingescannt hochladen oder per E-Mail übermitteln.
Die vorbereitenden Unterlagen sind hier für Sie nachfolgend bereitgestellt.