Gerne unterstützen wir Sie in Ihrer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
Von hier werden regelmäßig sowohl Arbeitnehmerinteressen wie auch arbeitgeberseitig kleine und mittelständische Betriebe vertreten.
Gerne schildern Sie uns Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail und lassen uns die wesentlichen Unterlagen
durch das sichere Dokumentenportal oder per E-Mail zur Verfügung.
Wichtig:
In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt gesetzlich, dass die Gebühren und Auslagen bis zum Abschluss der I. Instanz der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung stets von der Partei selbst zu tragen sind und auch beim Obsiegen kein Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei besteht.
Vorbereitend erhalten Sie nachfolgend hier in jedem Fall benötigte Unterlagen zur Verfügung gestellt, um die Bearbeitung Ihres Mandats beschleunigt zu ermöglichen.
Sollten Sie für das Verfahren Prozesskostenhilfe benötigen, erhalten Sie die dafür erforderlichen Unterlagen hier.